Beachten Sie die Meldepflicht zum 31.03.23 für die Künstlersozialabgabe 2022. Eventuell sind Sie als Unternehmen auch bei einmaligen Beauftragungen mit einem Budget von über EUR 450 abgabepflichtig. ⁠
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Künstlersozialkasse https://cutt.ly/u8WVtvJ.⁠