Wer die Erbschaftsteuer nur zahlen könnte, indem er die geerbte(n) Wohnimmobilie(n) veräußert, kann eine Stundung der Steuer beantragen. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die Stundungsregelung auf sämtliche Fälle ausgeweitet, in denen Grundbesitz zu Wohnzwecken genutzt wird. Die Stundung kann auf bis zu zehn Jahre gewährt werden.
Steuerstundung bei Erbschaft von Wohnimmobilien
6.05.2025
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.