Aufgrund der Preissteigerungen durch den Iran-Krieg sollen Arbeitnehmer nach dem Willen der Bundesregierung entlastet werden, indem Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Entlastungsprämie von bis zu 1.000 EUR zahlen. Diese Leistung ist zeitlich befristet bis zum 30. Juni 2027 und erfolgt steuer- und sozialversicherungsfrei.
Bei Gewährung der Entlastungsprämie müssen Arbeitgeber einen Hinweis anbringen, dass diese Leistung im Zusammenhang mit den Preissteigerungen steht. Dabei ist es unerheblich, ob sie als Zuschuss oder als Sachbezug erfolgt. Jedoch muss sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Entgeltumwandlungen fallen daher nicht darunter.
Zum in Kraft treten muss der Bundesrat noch zustimmen – das wird voraussichtlich am 08.05.2026 erfolgen.