Aufgrund der Preissteigerungen durch den Iran-Krieg sollten Arbeitnehmer nach dem Willen der Bundesregierung entlastet werden, indem Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Entlastungsprämie von bis zu 1.000 EUR zahlen. Diese Leistung war zeitlich befristet geplant bis zum 30. Juni 2027 und sollte steuer- und sozialversicherungsfrei erfolgen.
Bei Gewährung der Entlastungsprämie sollten Arbeitgeber einen Hinweis anbringen, dass diese Leistung im Zusammenhang mit den Preissteigerungen steht. Dabei wäre es unerheblich, ob die Prämie als Zuschuss oder als Sachbezug erfolgt. Jedoch hätte sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden müssen. Entgeltumwandlungen fielen daher nicht darunter.
Der Bundesrat hat dem Entwurf jedoch am 08.05.2026 nicht zugestimmt. Jetzt soll ein erneuter Versuch über den Vermittlungsausschuss gestartet werden.