Eigentümer müssen Änderungen am Grundbesitz jeweils bis zum 31.03. des Folgejahres an das Finanzamt melden. Für das Jahr 2025 wurde die Anzeigefrist einmalig bis zum 30.04.2026 verlängert. Zur korrekten Ermittlung der Grundsteuer sind aktuelle Angaben verpflichtend. Weitere Informationen finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de sowie im Flyer Grundsteuer – Anzeige von Änderungen.
Grundsteuer – Änderungen bis 30. April 2026 anzeigen
28.04.2026
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.