Sie überlegen vielleicht FERIENJOBBER oder FLÜCHTLINGE aus der Ukraine zu beschäftigen?
Bei den Ferienjobbern sollten Sie auf die geltenden Mindestlohnbestimmungen achten. Für die Anstellung von Flüchtlingen aus der Ukraine haben wir für Sie die wichtigsten Informationen in einer Infobroschüre (https://mueller-polz.de/wp-content/uploads/2022/01/Beschaeftigung-von-Fluechtlingen-aus-der-Ukraine.pdf) zusammengestellt.
Sollten Sie Fragen hierzu haben sind wir gerne für Sie da!
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.