Der Bezug von Kurzarbeitergeld kann für viele Arbeitnehmer in 2021 ERSTMALIG zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 führen. Diese ist dann abzugeben, wenn in 2020 Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro zugeflossen sind.
Daher empfehlen wir dies rechtzeitig zu prüfen. Die Abgabefrist endet am 31.07.2021.
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Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.