Im Rahmen der Reform der Grundsteuer werden heuer im dritten Quartal die Erklärungen der Immobilieneigentümer zu ausgewählten Grundstücksdaten eingefordert.
Weitere Informationen hierzu finden SIe: Bayerisches Landesamt für Steuern https://cutt.ly/iIMFzfK und auf den Seiten des Bundesministeriums für Finanzen https://cutt.ly/3IMFUYm.
Gerne helfen wir Ihnen auch bei Bedarf!