Für die Bearbeitung des Antrages auf Kurzarbeitergeld finden Sie hier ein sehr gutes Video (https://player.vimeo.com/video/398618977). Wir empfehlen ebenso einen Antragszeitraum bis 31.12.2020. Sollten Sie nur 50% Kurzarbeit ausfüllen, kann auch nicht mehr erstattet werden, so dass vorsorglich ein Komplettausfall beantragt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.