Beachten Sie die neuen Verpflegungspauschalen für Auswärtstätigkeiten. Ab 1. Januar 2020 bekommen Mitarbeiter, die länger als acht Stunden unterwegs sind, 14 Euro statt 12 Euro.
Beschäftigte auf einer Dienstreise von 24 Stunden erhalten 4 Euro mehr als bisher.
Sollten Sie hierzu unseren Rat benötigen. Gerne!
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.