„Die Vorschriften zur ordnungsgemäßen Buchführung für Unternehmen“ sollten Sie unbedingt beachten. Um zukünftig Zuschätzungen von Seiten des Finanzamtes und damit Steuernachzahlungen zu vermeiden raten wir dringendst dazu, die vorgeschriebene Verfahrensdokumentation zu erstellen!
Hinweise hierzu finden Sie auf der Homepage der Steuerberaterkammer München https://cutt.ly/7mDnmEu oder im Internet.
Sollten Sie Hilfe benötigen, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.