„Die Vorschriften zur ordnungsgemäßen Buchführung für Unternehmen“ sollten Sie unbedingt beachten. Um zukünftig Zuschätzungen von Seiten des Finanzamtes und damit Steuernachzahlungen zu vermeiden raten wir dringendst dazu, die vorgeschriebene Verfahrensdokumentation zu erstellen!
Hinweise hierzu finden Sie auf der Homepage der Steuerberaterkammer München https://cutt.ly/7mDnmEu oder im Internet.
Sollten Sie Hilfe benötigen, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.