Arbeitgeber können Urlaube von mindestens 1. Woche bezuschussen! Wie das geht? Einem verheirateten Arbeitnehmer mit 2 Kindern kann der Arbeitgeber im Jahr bis zu 364 EUR 156 EUR +104 EUR + 52 EUR + 52 EUR) als ERHOLUNGSBEIHILFE auszahlen.
Durch die pauschale Versteuerung kommt der Betrag „brutto für netto“ beim Arbeitnehmer an. Was sind die Vorraussetzungen? Schreiben Sie uns hierzu gerne ein E-Mail: info.utting@ mueller-polz.de.