Seit 01.01.2020 gibt es das Forschungszulagengesetz, welches Investitionen in Forschung durch steuerliche Anreize begünstigt. Nähere Informationen gibt es auf den Seiten des BM für Bildung und Forschung https://cutt.ly/ncIMWs2.
Schauen Sie doch einfach mal rein!
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.