Registrierung von Unternehmen im SV-Meldeverfahren
22.03.2024
Das SV.Net wird für die Beantragung einer A1-Bescheinigung für selbständig Tätige durch ein neues SV-Meldeportal (https://sv-meldeportal.de/) ersetzt.
Registrieren Sie sich rechtzeitig, falls Sie eine A1-Bescheinigung für Tätigkeiten im Ausland benötigen.
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.