Zum 01.01.2019 ist ein neues Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Es löst die alte Verpackungsordnung ab und betrifft alle Unternehmen, die Verpackungen in den Verkehr bringen. Dies können zum Beispiel Online-Händler, Gastronomen, Metzger aber auch viele andere Unternehmen sein. Erkundigen Sie sich, ob Sie registrierungspflichtig sind. Weitere Informationen finden Sie auch bei der IHK.
Neues Verpackungsgesetz
12.07.2018
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.