Für von Corona Maßnahmen betroffene Unternehmen gibt es aktuell VERSCHIEDENE PROGRAMME, um die Anstellung, Ausbildung oder Übernahme von Auszubildenden zu FÖRDERN. Neben der Ausbildungsprämie (Plus), der Übernahmeprämie auch den Lockdown II Sonderzuschuss. Nähere Informationen und die Voraussetzungen hierzu finden Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur https://cutt.ly/xbR19kL.
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.