Zum aktuellen Stand ist es nicht mehr notwendig das Privatvermögen zur Liquiditätssicherung des Unternehmens zu verwenden. Eine existenzbedrohende Lage liegt nun dann vor, wenn die EINNAHMEN, statt wie bisher das Vermögen, NICHT MEHR AUSREICHEN, um die LAUFENDEN KOSTEN des BETRIEBES zu decken. Vor diesem Hintergrund kann die Soforthilfe jetzt von vielen weiteren Unternehmern beantragt werden. Bitte prüfe genau die aktuellen Anspruchs- voraussetzungen. Eine Beantragung über die Online-Plattform wird empfohlen, da das Programm somit wohl schneller bearbeitet werden kann. Für Bayern siehe Landesministerium https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/