Überprüfen Sie jetzt Ihre Mietverträge mit Angehörigen, denn damit alle Werbungskosten anerkannt werden, darf die reduzierte Miete 66% der ortsüblichen Marktmiete nicht unterschreiten – darunter versteht man die Bruttomiete inklusive der umlagefähigen Nebenkosten. Falls Sie Hilfe benötigen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Einfach Termin vereinbaren 08806/95900.
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22.01.2020
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.