Überprüfen Sie jetzt Ihre Mietverträge mit Angehörigen, denn damit alle Werbungskosten anerkannt werden, darf die reduzierte Miete 66% der ortsüblichen Marktmiete nicht unterschreiten – darunter versteht man die Bruttomiete inklusive der umlagefähigen Nebenkosten. Falls Sie Hilfe benötigen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Einfach Termin vereinbaren 08806/95900.