Sie bezogen in 2019 als Unternehmer Leistungen von z.B. selbständigen Redakteuren, Grafikern, Designern, Künstlern, Musikern,… dann beachten Sie die Vorschriften zur Künstlersozialabgabe mit der Meldefrist 31.03.2020.

Sollten Sie Hilfe benötigen, sind wir gerne für ein Beratungsgespräch für Sie da!⁠ ⁠