Im Rahmen der Vereinbarung über den Datenaustausch erhalten die Finanzämter Kontodaten aus 119 Staaten (EU Länder und Drittstaaten).
BEACHTEN SIE DESWEGEN: Eine strafbefreiende Selbstanzeige für NICHT VERSTEUERTE KAPITALERTRÄGE ist nur VOR Entdeckung der STRAFTAT möglich!
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.