Bereiten Sie sich auf die Erstellung der Erklärungen zur Grundsteuer rechtzeitig vor. ⁠
Für Bayern gilt das Flächenmodell. Weitere Hinweise hierzu finden Sie auf den Seiten des bayrischen Landesamtes für Steuern https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerarten/Grundsteuer/⁠
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