Aktuell wurde das Gesetz zur Förderung der E-Mobiliät veröffentlicht. Es enthält u.a. Vereinfachungsregeln hinsichtlich dem Umgang mit Ladesäulen am Wohnort von Arbeitnehmern und Möglichkeiten zur Abrechnung von Aufladungen.⁠
Eine Steuerbefreiung gibt es zum Beispiel für Ladestrom, den die Arbeitnehmer an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung ihres Arbeitgebers oder einem verbundenen Unternehmen beziehen.⁠
Mehr Infos hierzu: https://cutt.ly/pf4fjvO⁠