Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem Gesetz, welches eine Auszahlung eines steuer- und sozialversicherungsfreien BONUS an Mitarbeiter in Höhe von EUR 3.000 im Zeitraum bis 31.12.2023 vorsieht. Diese Leistung ist nur BEGÜNSTIGT, wenn sie ZUSÄTZLICH zum geschuldeten ARBEITSLOHN ausbezahlt wird.
Unser Tipp: Warten Sie vor der Umsetzung die genauen Bedingungen ab.