Eintragung ins VERPACKUNGSREGISTER jetzt PFLICHT!
26.08.2022
Jedes Unternehmen, das in Deutschland erstmalig verpackte Ware vertreibt, muss nun im Verpackungsregister LUCID unter Angabe seiner Verpackungsarten registriert sein.
Die Registrierungspflicht gilt nun auch für Mehrweg-, Transport- und pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (https://www.verpackungsregister.org/)
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.