Jedes Unternehmen, das in Deutschland erstmalig verpackte Ware vertreibt, muss nun im Verpackungsregister LUCID unter Angabe seiner Verpackungsarten registriert sein. ⁠
Die Registrierungspflicht gilt nun auch für Mehrweg-, Transport- und pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (https://www.verpackungsregister.org/⁠)