BUS oder BAHN: Der Arbeitgeber kann seit 2019 wieder einen FAHRTKOSTENZUSCHUSS für die Fahrt zwischen Wohnung und der Tätigkeitsstätte bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel steuer- und sozialversicherungsFREI gewähren! Fragen Sie doch einfach mal nach
Benutzung ÖPNV gefördert
16.09.2019
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.