Für in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige besteht eine Meldepflicht für Auslandsbeteiligungen oder ausländische Betriebsstätten. Sollten Sie über 10 % Anteile an Gesellschaften erwerben oder Ihre Investments zusammen mehr als EUR 150.000 betragen, dann setzen Sie sich zur genauen Prüfung mit uns in Verbindung.