Die Finanzverwaltung arbeitet derzeit einen großen Bestand an Kontrollmitteilungen aus dem Ausland ab. Wundern Sie sich also nicht über eine Nachfrage hierzu, wenn Sie ausländische Konten besitzen.
Unser Tipp: Überprüfen Sie sicherheitshalber vorab, ob in der Vergangenheit steuerpflichtige ausländische Erträge übersehen wurden.
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Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.