Die Polizei, sowie verschiedene Verbände weisen wiederholt auf Betrugsemails im Zusammenhang mit Coronahilfen hin. Stimmen Sie sich gegebenenfalls rechtzeitig mit uns ab und ÜBERWEISEN SIE NICHT unüberlegt.
Dies betrifft auch Rückforderungen zu den Soforthilfen!
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.