Der Versand von Zahlungserinnerungen für gleichbleibende Steuervorauszahlungen seitens der Finanzämter wurde laut Mitteilung des Landesamts für Steuern vom 13.03.2026 eingestellt. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, müssen sich Steuerpflichtige die Zahlungstermine daher selbstständig auf Wiedervorlage setzen. Im Einzelfall kann u. U. ein Erlass des Säumniszuschlags erfolgen, wenn z. B. Steuerpflichtige in der Vergangenheit pünktlich gezahlt haben und den Zahlungstermin in 2026 unbeabsichtigt übersehen haben. Um den entsprechenden Erlass zu beantragen, genügt meist ein Telefonat mit der zuständigen Stundungs- und Erlassstelle. Eine etwaige kulante Regelung ist jedoch nur für eine kurze Übergangszeit wahrscheinlich.