Eigentümer müssen Änderungen am Grundbesitz jeweils bis zum 31.03. des Folgejahres an das Finanzamt melden. Für das Jahr 2025 wurde die Anzeigefrist einmalig bis zum 30.04.2026 verlängert. Zur korrekten Ermittlung der Grundsteuer sind aktuelle Angaben verpflichtend. Weitere Informationen finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de sowie im Flyer Grundsteuer – Anzeige von Änderungen.