Falls Sie als Eigentümer von Immobilien Ihre Grundsteuerwerterklärungen noch nicht abgegeben haben, sollten Sie das kurzfristig nachholen. Die Landesregierung Brandenburg beispielsweise machte am 29.04.2025 darauf aufmerksam, dass Eigentümer, die der gesetzlichen Verpflichtung zur Abgabe von Grundsteuerwerterklärungen weiterhin nicht nachkommen, mit einem Zwangsgeld rechnen müssen.
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.