Viele Freistellungen verlieren zum Jahreswechsel ihre Gültigkeit. Wenn Du zu folgenden Unternehmern gehörst, solltest Du die Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung überprüfen:
– Unternehmer, die Bauleistungen in Auftrag gegeben haben
– Zusammenschlüsse von Unternehmern, wie z. B.
Personengesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften aus dem
Baugewerbe
– Generalunternehmer, die nicht selbst als Bauunternehmer tätig werden,
aber mit dem Leistungsempfänger über die Leistungen der
Subunternehmer abrechnen.