Viele Freistellungen verlieren zum Jahreswechsel ihre Gültigkeit. Wenn Du zu folgenden Unternehmern gehörst, solltest Du die Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung überprüfen:
– Unternehmer, die Bauleistungen in Auftrag gegeben haben
– Zusammenschlüsse von Unternehmern, wie z. B. 
Personengesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften aus dem 
Baugewerbe
– Generalunternehmer, die nicht selbst als Bauunternehmer tätig werden, 
aber mit dem Leistungsempfänger über die Leistungen der 
Subunternehmer abrechnen.