Viele Freistellungen verlieren zum Jahreswechsel ihre Gültigkeit. Wenn Du zu folgenden Unternehmern gehörst, solltest Du die Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung überprüfen:⁠
– Unternehmer, die Bauleistungen in Auftrag gegeben haben⁠
– Zusammenschlüsse von Unternehmern, wie z. B. ⁠
Personengesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften aus dem ⁠
Baugewerbe⁠
– Generalunternehmer, die nicht selbst als Bauunternehmer tätig werden, ⁠
aber mit dem Leistungsempfänger über die Leistungen der ⁠
Subunternehmer abrechnen.⁠