Kein Grund KOPF zu stehen :-)
Alle die Grundstücke in Bayern besitzen können sich noch zwei MONATE mit der ABGABE der GRUNDSTEUERerklärung Zeit lassen.
Die Abgabefrist IN BAYERN wurde bis 30.04.2023 verlängert.
28.02.2023
Kein Grund KOPF zu stehen :-)
Alle die Grundstücke in Bayern besitzen können sich noch zwei MONATE mit der ABGABE der GRUNDSTEUERerklärung Zeit lassen.
Die Abgabefrist IN BAYERN wurde bis 30.04.2023 verlängert.