Kennen Sie das vielleicht auch! Sie sind im Urlaub und müssen aus irgend einem Grund in Quarantäne. Ärgerlich oder?
Hier hat die Regierung jetzt folgendes beschlossen: Arbeitnehmer die im Urlaub aufgrund einer Corona-Kontaktsituation in die Quarantäne müssen, können sich die entsprechenden Tage als unverbrauchten Urlaub beim Arbeitgeber gutschreiben lassen.
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.