Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem Gesetz, welches eine Auszahlung eines steuer- und sozialversicherungsfreien BONUS an Mitarbeiter in Höhe von EUR 3.000 im Zeitraum bis 31.12.2023 vorsieht. Diese Leistung ist nur BEGÜNSTIGT, wenn sie ZUSÄTZLICH zum geschuldeten ARBEITSLOHN ausbezahlt wird.
Unser Tipp: Warten Sie vor der Umsetzung die genauen Bedingungen ab.
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.