Im Rahmen des Geldwäschegesetzes sollen die wirtschaftlich Berechtigten hinter juristischen Personen des Privatrechts (z.B. GmbH, AG) und eingetragenen Personengesellschaften (z.B. GmbH & Co KG) sowie Trust und nicht rechtsfähigen Stiftungen erfasst werden.
Informieren Sie sich als Gesellschafter oder Geschäftsführer dieser Unternehmensformen rechtzeitig auf den Seiten des Transparenzregisters https://cutt.ly/sEJ2iF5 und nehmen Sie die notwendige Registrierungen vor.
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.