Die Bundesregierung hat mit der Überbrückungshilfe III PLUS (https://cutt.ly/7QIwK63) einen weiteren Baustein im Rahmen der Fördermaßnahmen platziert. Interessant kann die alternative Variante in der Bezuschussung von Personalkosten sein, wenn Kurzarbeiter wieder in den Arbeitsalltag eingebunden oder neue Mitarbeiter eingestellt werden. Beachten Sie dabei jedoch die Bedingungen im Detail! Eine Übersicht über die aktuellen Hilfsprogramme finden Sie auch auf den Seiten der DATEV (https://cutt.ly/vQIw15L).
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.