Die Erholungsbeihilfe stellt eine gute Alternative oder Ergänzung zum Urlaubsgeld dar, weil hierbei deutlich weniger Abgaben anfallen. Es können, pauschaliert versteuert (25%), EUR 156 an Arbeitnehmer, EUR 104 für den Ehegatten und EUR 52 für jedes berücksichtigungsfähige Kind bei entsprechendem Kostennachweis ausbezahlt werden. ⁠