Die alljährliche GRUNDSTEUER wird wieder fällig.
Ab 2025 wird ein neues System eingeführt. Hierzu werden zum Stichtag 01.01.2022 für alle Grundstücke NEUE BERECHNUNGSGRUNDLAGEN ermittelt.
Im dritten Quartal 2022 muss jeder Grundstücksbesitzer eine ERKLÄRUNG zu den abgefragten Werten seines GRUNDSTÜCKES abgeben.
Aber aufgepasst: Jedes Bundesland verwendet ein eigenes Modell zur Berechnung. Für BAYERN gilt das FLÄCHENMODELL.
Bayern: https://www.grundsteuer.bayern.de/

Da es sich um Ländergesetze handelt gibt es für jedes Bundesland unterschiedliche Berechnungsgrundlagen und somit auch Steuererklärungen.

Übergreifende Informationen – Bundesministerium der Finanzen:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Grundsteuer-und-Grunderwerbsteuer/reform-der-grundsteuer.html

Die Finanzämter werden alle natürlichen Personen – bei MEHREREN GRUNDSTÜCKEN auch mehrfach – anschreiben. Bitte BEWAHREN Sie diese ANSCHREIBEN AUF.