Beachten Sie den Termin zum Jahresbeginn 2024 zur FESTSETZUNG der NEUEN Bodenrichtwerte.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Wert eines Quadratmeters unbebauten Bodens in einem bestimmten Gebiet.
Sollten Sie eine Übertragung beabsichtigen, so handeln Sie noch rechtzeitig!
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.