Der Bund der Steuerzahler rät Beziehern einer kleinen Rente zur Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung – sofern sie nicht ohnehin zur Abgabe verpflichtet sind. Denn Krankheitskosten, außergewöhnliche Belastungen sowie Ausgaben für Handwerker, Spenden oder Kirchensteuer können das zu versteuernde Einkommen weiter senken – und damit den Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag erhöhen oder sogar erst auslösen.
Steuererklärung für Anspruch auf Grundrente
11.02.2025
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