Der Bund der Steuerzahler rät Beziehern einer kleinen Rente zur Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung – sofern sie nicht ohnehin zur Abgabe verpflichtet sind. Denn Krankheitskosten, außergewöhnliche Belastungen sowie Ausgaben für Handwerker, Spenden oder Kirchensteuer können das zu versteuernde Einkommen weiter senken – und damit den Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag erhöhen oder sogar erst auslösen.