Zum Jahresende sollten Sie darüber nachdenken, ob eine SONDERTILGUNG für Ihr privates DARLEHEN in Frage kommt. Sollten Sie also ein paar „Euronen“ übrig haben, dann los!
Sondertilgung
4.12.2019
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.