Falls Sie als Eigentümer von Immobilien Ihre Grundsteuerwerterklärungen noch nicht abgegeben haben, sollten Sie das kurzfristig nachholen. Die Landesregierung Brandenburg beispielsweise machte am 29.04.2025 darauf aufmerksam, dass Eigentümer, die der gesetzlichen Verpflichtung zur Abgabe von Grundsteuerwerterklärungen weiterhin nicht nachkommen, mit einem Zwangsgeld rechnen müssen.