Bereiten Sie sich auf die Erstellung der Erklärungen zur Grundsteuer rechtzeitig vor.
Für Bayern gilt das Flächenmodell. Weitere Hinweise hierzu finden Sie auf den Seiten des bayrischen Landesamtes für Steuern https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerarten/Grundsteuer/
Teile Sie uns bitte mit (https://mueller-polz.de/#kontakt) falls Sie unseren gesonderten Newsletter zur Grundsteuer erhalten möchten. Er gibt Ihnen wertvolle Tipps.
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.