Das Bundesministerium der Finanzen hat die Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung zwischen Firmen weiter geschärft. Besonders die technische und inhaltliche Kontrolle eingehender E-Rechnungen gewinnt an Bedeutung. Fehler haben steuerliche Konsequenzen, die bis zur Verhinderung des Vorsteuerabzugs führen können. Der Rechnungsempfänger muss die E-Rechnungen technisch und inhaltlich prüfen.
Empfehlungen:
Überprüfen Sie, ob Ihr Buchhaltungssystem strukturierte Formate erzeugen und empfangen kann. Setzen Sie Software oder interne Prüfmechanismen ein, um Fehler in Format und Inhalten automatisch zu erkennen. Legen Sie fest, wer prüft, wer korrigiert, wer kommuniziert.
Stellen Sie sicher, dass der strukturierte Teil jeder E-Rechnung unverändert, sicher und nachvollziehbar gespeichert wird.
Stimmen Sie sich frühzeitig mit Lieferanten, Dienstleistern sowie Auftraggebern und Kunden ab, welche Formate genutzt werden und wie die Übertragung erfolgt.