Damit Umsätze über Online-Plattformen nicht am Fiskus vorbei laufen, wurden mit der EU-Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC7) die Betreiber digitaler Plattformen verpflichtet, den europäischen Steuerbehörden Informationen über die Transaktionen ihrer registrierten Verkäufer offenzulegen. Dabei geht es um Einkünfte, die die Verkäufer durch die kommerzielle Nutzung der Plattform erzielen – unabhängig davon, ob die Leistung oder die Ware über die Plattform oder anderweitig abgerechnet wurde. DAC7 ist in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Als erster Meldetermin wurde der 31. März 2024 festgelegt (ursprünglich 31. Januar 2024).
Von der Meldepflicht freigestellt sind Anbieter, die im Meldezeitraum weniger als 30 relevante Transaktionen tätigen und dadurch insgesamt weniger als 2.000 EUR Vergütung erhalten.