Ab dem 01. Januar 2025 gilt für alle Unternehmen die grundsätzliche Verpflichtung zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung („E-Rechnung“). Rechnungen in Form von PDF, tif, jpeg, docx, etc. zählen nicht als E-Rechnung, denn sie erfüllen nicht die Anforderungen an die Weiterverarbeitung.
Angesichts des zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes für die Unternehmen hat der Gesetzgeber Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 für Rechnungsaussteller vorgesehen.