Die Erholungsbeihilfe stellt eine gute Alternative oder Ergänzung zum Urlaubsgeld dar, weil hierbei deutlich weniger Abgaben anfallen. Es können, pauschaliert versteuert (25%), EUR 156 an Arbeitnehmer, EUR 104 für den Ehegatten und EUR 52 für jedes berücksichtigungsfähige Kind bei entsprechendem Kostennachweis ausbezahlt werden.
☀️ERHOLUNGSBEIHILFE!
20.08.2021
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.