Ab 01.01.2022 sind Arbeitgeber VERPFLICHTET, den 15% Zuschuss zu Altersvorsorgeverträgen AUCH für ALTVERTRÄGE umzusetzen.
UNSER TIPP: Prüfen Sie zum Jahreswechsel die Mitarbeiterabrechnungen bzw. weisen Die Ihre Arbeitgeber auf die notwendige Anpassung hin.
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.