Beachten Sie die Meldepflicht zum 31.03.23 für die Künstlersozialabgabe 2022. Eventuell sind Sie als Unternehmen auch bei einmaligen Beauftragungen mit einem Budget von über EUR 450 abgabepflichtig.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Künstlersozialkasse https://cutt.ly/u8WVtvJ.
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.